Umweltförderungen

Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung
Hälfte der Landesförderung – jedoch höchstens
€ 300,00

Beheizungsanlage mit einer Wärmepumpe
€ 200,00

Die Förderung wird gewährt, wenn an der Nachbargrundgrenze eine maximale Lärmemission von 30 dB erzeugt wird und beim Ansuchen ein Datenblatt mit Angabe der Dezibel und Aufstellungsort vorgelegt wird

Hackschnitzel- und Pelletsheizungen
€ 200,00

Stückholzkessel mit Pufferspeicher von mind. 800 l
€ 200,00

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
€ 200,00

Der Gemeindezuschuss (Kostenbeitrag) kann im hiesigen Amt unter Vorlage einer Förderzusage (Land, Bund) beantragt werden.


Ausrüstung einer Photovoltaikanlage für den Inselbetrieb

Die Ausrüstung bzw. Umrüstung einer Photovoltaikanlage für den Inselbetrieb im Sinne der Verbesserung der Blackout-Vorsorge wird mit den angefallenen Kosten, maximal jedoch € 300 pro Anlage, gefördert.

Damit soll die Stromversorgung im Blackoutfall für das Objekt mit PV-Anlage ermöglicht werden. Gefördert wird die Anschaffung und Installation der Umschaltbox und die Mehrkosten für den Wechselrichter, der diesen Anforderungen entspricht.
Für die Förderung sind die angefallenen Kosten mittels Vorlage von Rechnungen nachzuweisen.