Gebührenbremse des Bundes

Veröffentlichungsdatum12.08.2024Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemein
Sparschwein

Der Bund hat im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zur Senkung der Gebühren in einer der Bereiche Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Müllbeseitigung gewährt.

In den Sommersitzungen haben die Gemeinderäte der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen, dass diese Gebührenbremse für den Bereich der Müllbeseitigung herangezogen wird und in gleichen Teilen entsprechend der Anzahl der Abfallentsorgungs-Grundgebühr aufgeteilt wird.

Bei der Vorschreibung der Gebühren und Abgaben für das 3. Vierteljahr 2024 wird der Anteil der Gebührenbremse als Guthaben separat ausgewiesen und automatisch vom Vorschreibungsbetrag in Abzug gebracht
Stichtag für die Berechnung ist der 1. Juni 2024.

 

Gebührenbremse Pitzenberg gesamt 9.633,-- Euro

je Gebührenschuldner Abfallentsorgungs-Grundgebühr 50,17 Euro

 



Muster Zahlschein Gemeinde Oberndorf:

Muster Zahlschein